für die Vermietung von Wohnmobilen – Campermomente
Stand: August 2026
Vermieter im Sinne dieser Bedingungen ist die SIXX PAXX CONCERT GmbH, Chemnitzer Str. 11, 12621 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 189001 B, vertreten durch die Geschäftsführer David Joachimstaler und Sebastian Corsten (nachfolgend „Vermieter“). Der Vermieter betreibt die Wohnmobilvermietung unter der Marke „Campermomente“ (campermomente.de). Vertragspartner des Vermieters ist die im Mietvertrag genannte Person (nachfolgend „Mieter“).
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anmietung von Wohnmobilen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die zeitweise Gebrauchsüberlassung des im Mietvertrag bezeichneten Wohnmobils. Der Vermieter erbringt keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB).
1.3 Das Fahrzeug wird ausschließlich zu privaten Reise- und Urlaubszwecken vermietet.
2.1 Die Darstellung des Fahrzeugs auf der Website campermomente.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
2.2 Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Vermieters (in Textform, z. B. per E-Mail) zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung der Anfrage stellt noch keine Annahme dar.
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf campermomente.de ausgewiesenen Preise. Der Mietpreis richtet sich nach Saison und Mietdauer und wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
3.2 Bei längerer Mietdauer werden folgende Rabatte auf den Nachtpreis gewährt:
| Mietdauer | Rabatt |
|---|---|
| 7–13 Nächte | 8 % |
| 14–20 Nächte | 15 % |
| ab 21 Nächten | 22 % |
3.3 Im Mietpreis sind 250 Kilometer pro Miettag enthalten. Darüber hinausgehende Kilometer werden mit 0,30 € pro Kilometer berechnet. Bei einer Mietdauer ab 21 Nächten sind die Kilometer unbegrenzt frei.
3.4 Umfasst der Mietzeitraum eine Nacht von Samstag auf Sonntag oder von Sonntag auf Montag, beträgt die Mindestmietdauer 5 Nächte; die Rückgabe erfolgt in diesem Fall frühestens am Montag.
3.5 Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Maut- und Fährgebühren, Camping- und Stellplatzgebühren sowie etwaige Bußgelder.
4.1 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
4.2 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Stornokosten gemäß § 6 zu verlangen.
5.1 Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 500 € zu hinterlegen. Ohne vollständige Hinterlegung der Kaution besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübergabe.
5.2 Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden am Fahrzeug, der Selbstbeteiligung im Versicherungsfall, Betankungs-, Befüllungs- und Reinigungskosten sowie Mehrkilometern.
5.3 Die Kaution stellt lediglich eine teilweise Sicherheit dar. Ansprüche des Vermieters, die die Höhe der Kaution übersteigen – insbesondere die Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € im Schadensfall –, bleiben von der Hinterlegung und Verrechnung der Kaution unberührt und sind vom Mieter gesondert auszugleichen.
5.4 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Abrechnung etwaiger Ansprüche zurückerstattet, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei noch nicht bezifferbaren Schäden kann ein angemessener Teil der Kaution bis zur abschließenden Klärung einbehalten werden.
6.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung in Textform beim Vermieter.
6.2 Im Fall der Stornierung kann der Vermieter folgende pauschale Entschädigung verlangen:
| Zugang der Stornierung | Entschädigung (vom Mietpreis) |
|---|---|
| bis 50 Tage vor Mietbeginn | 20 % |
| 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn | 50 % |
| 14 bis 1 Tag vor Mietbeginn | 80 % |
| am Tag des Mietbeginns / Nichtabnahme | 95 % |
6.3 Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt dem Vermieter eine anderweitige Vermietung des Fahrzeugs für den stornierten Zeitraum, werden die hierdurch ersparten Aufwendungen und erzielten Erlöse angerechnet.
6.4 Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs begründet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.
6.5 Eine Verkürzung des gebuchten Mietzeitraums vor Mietbeginn gilt als Teilstornierung. In diesem Fall wird der Mietpreis für die verbleibende Mietdauer neu berechnet; dabei finden die für die neue Mietdauer geltenden Konditionen (insbesondere Rabattstaffel gemäß § 3.2 und Inklusivkilometer gemäß § 3.3) Anwendung. Auf die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neu berechneten Mietpreis wird die Entschädigungsstaffel gemäß § 6.2 angewendet; maßgeblich ist der Zugang der Änderungserklärung. § 6.3 gilt entsprechend. Die Mindestmietdauer gemäß § 3.4 bleibt unberührt.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Es gelten stattdessen die Stornierungsbedingungen gemäß § 6.
8.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter sowie von den im Mietvertrag eingetragenen zusätzlichen Fahrern geführt werden.
8.2 Jeder Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen einen in Deutschland gültigen Führerschein der Klasse B (oder Klasse 3) besitzen. Führerschein und Personalausweis bzw. Reisepass sämtlicher Fahrer sind bei Übergabe im Original vorzulegen.
8.3 Der Mieter hat das Handeln der zugelassenen Fahrer wie eigenes Handeln zu vertreten.
9.1 Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und schonend zu behandeln, die Betriebsanleitungen und die Einweisung bei Übergabe zu beachten, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und die Betriebsflüssigkeiten (Öl, Kühlwasser, Reifendruck) auf längeren Fahrten regelmäßig zu kontrollieren.
9.2 Untersagt sind insbesondere:
9.3 Fahrten sind in die Länder der Europäischen Union sowie nach Norwegen, in die Schweiz und das Vereinigte Königreich gestattet. Fahrten in andere Länder sowie in Kriegs- und Krisengebiete bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
9.4 In allen Fahrzeugbereichen gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250 € für die erforderliche Sonderreinigung zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens vorbehalten.
9.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Bei nicht genehmigter Mitnahme gilt § 12.3 (Reinigungspauschale) entsprechend; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10.1 Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert sowie vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadensfall. Teilkaskoschäden sind mit der gleichen Selbstbeteiligung abgedeckt, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes ausgewiesen ist.
10.2 Der Versicherungsschutz entfällt bzw. die Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn der Mieter oder ein zugelassener Fahrer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat; bei grober Fahrlässigkeit ist der Vermieter berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, bei Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer und bei Verstößen gegen § 9.
10.3 Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe (z. B. an Unterführungen, Schranken, Tiefgaragen), Schäden am Aufbau oberhalb der Fahrerkabine sowie Schäden durch Missachtung von Durchfahrtsbreiten sind versicherungsrechtlich häufig nicht oder nur eingeschränkt gedeckt; für solche Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen, soweit kein Versicherungsschutz besteht.
11.1 Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Ort in Berlin zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Übergabe erhält der Mieter eine ausführliche Einweisung in das Fahrzeug und dessen Aufbautechnik. Die Teilnahme an der Einweisung ist verpflichtend.
11.2 Zustand und Vollständigkeit des Fahrzeugs werden bei Übergabe in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll festgehalten. Erkennbare Vorschäden werden dokumentiert. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen; spätere Rügen offensichtlicher, bei Übergabe erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, soweit sie nicht im Protokoll vermerkt wurden.
11.3 Das Fahrzeug wird vollgetankt, mit gefüllter Gasflasche, gefülltem Frischwassertank und geleerten Abwasser- und Fäkalientanks übergeben.
12.1 Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Der Zustand wird in einem gemeinsamen Rücknahmeprotokoll festgehalten.
12.2 Das Fahrzeug ist in folgendem Zustand zurückzugeben:
12.3 Wird das Fahrzeug innen nicht besenrein oder erheblich verschmutzt zurückgegeben, wird eine Reinigungspauschale von 99 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist; die Geltendmachung eines nachweislich höheren Aufwands bleibt vorbehalten.
12.4 Das Fahrzeug ist mit einer grauen Eigentums-Gasflasche ausgestattet. Ein Tausch der Gasflasche gegen eine andere Flasche (insbesondere rote Nutzungs-/Pfandflaschen) ist nicht gestattet. Wird die Gasflasche leer oder teilentleert zurückgegeben, wird eine Befüllungspauschale von 30 € berechnet. Wird die Original-Gasflasche nicht oder eine andere Flasche zurückgegeben, hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung zu tragen.
12.5 Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagespreises (§ 546a BGB). Der Vermieter kann darüber hinaus Ersatz weitergehender Schäden verlangen, insbesondere Ansprüche von Folgemietern wegen verspäteter Übergabe. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch ist ausgeschlossen (§ 545 BGB findet keine Anwendung).
13.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder Wildschaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu informieren. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
13.2 Der Mieter hat einen ausführlichen schriftlichen Unfallbericht mit Skizze zu erstellen und dem Vermieter unverzüglich zu übermitteln. Der Bericht muss Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
13.3 Bei Pannen ist vor Beauftragung von Reparaturen die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Für das Basisfahrzeug besteht Mobilitätsschutz über die Herstellergarantie bzw. den Schutzbrief, soweit im Mietvertrag ausgewiesen.
14.1 Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und Vertragsverletzungen nach den gesetzlichen Regelungen, im Kaskofall begrenzt auf die Selbstbeteiligung gemäß § 10, sofern nicht ein Fall des § 10.2 vorliegt.
14.2 Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie Maut- und Parkverstöße. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen hieraus resultierenden Bußgeldern, Gebühren und Kosten frei. Für die Bearbeitung von Anfragen von Behörden zur Ermittlung des Fahrers kann der Vermieter eine Bearbeitungspauschale von 25 € je Vorgang erheben; dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten gestattet.
14.3 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
15.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
15.4 Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurücklässt.
15.5 Kann das Fahrzeug zum Mietbeginn nicht bereitgestellt werden – etwa infolge eines Unfalls, eines erheblichen Schadens oder einer verspäteten Rückgabe durch einen Vormieter, eines technischen Defekts oder eines Diebstahls –, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich und bemüht sich um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Gelingt dies nicht, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen (einschließlich Anzahlung) werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet.
15.6 Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Nichtbereitstellung richten sich nach den Absätzen 1 und 2: Beruht die Nichtbereitstellung auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, bestehen über die Erstattung hinaus keine Ansprüche. Hat der Vermieter die Nichtbereitstellung zu vertreten, haftet er nach Maßgabe der Absätze 1 und 2, bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (insbesondere nachgewiesene Mehrkosten einer gleichwertigen Ersatzanmietung für den gebuchten Zeitraum).
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Mieter dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
17.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
17.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.